27.01.2024
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WUH
Ausgabe 03/2024
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3 Min

Der Jäger und sein Recht

Mitpächter ohne Jagdschein

Mir wurde der Jagdschein aus persönlichen Gründen vorübergehend von der Jagdbehörde eingezogen, bislang aber nicht rechtskräftig entzogen. Ich bin Mitpächter eines Revieres. Jetzt werde ich von den Mitpächtern von jeglichen Maßnahmen und Aktivitäten im Jagdrevier ausgeschlossen. Welche Rechte habe ich noch? E. Müller, E-Mail

Mitpächter ohne Jagdschein

Bild: privat

Zunächst einmal ist bezüglich des Jagdscheins festzustellen, dass die rechtskräftige Entziehung desselben zum Erlöschen des Pachtvertrages führen kann, wenn der Päch...

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